Gesetzesdekret vom 25. Juli 2005, n. 151 identifiziert Maßnahmen und Verfahren, die darauf abzielen:

  • Vermeidung der Produktion von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE);
  • Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und anderer Formen der Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, um die zu entsorgenden Mengen zu reduzieren;
  • Unter Umweltgesichtspunkten die Eingriffe der am Lebenszyklus solcher Geräte beteiligten Personen verbessern, wie z. B. Hersteller, Händler, Verbraucher und insbesondere die direkt an der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten beteiligten Betreiber;
  • Reduzieren Sie die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten;

Das Unternehmen Giordano Shop steht als Vorreiter der neuen Modelle der ökologischen Nachhaltigkeit, indem es dem Nationalen Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (Matrix IT08020000001155) beitritt und die von diesem über das Konsortium "ecor'it" auferlegten Verpflichtungen unterzeichnet Benutzer können uns kontaktieren, um eventuelle Zweifel auszuräumen.

Das WEEE-Logo, falls angebracht, weist darauf hin, dass der Artikel nicht als gewöhnlicher Hausmüll entsorgt werden kann.

Was ist die WEEE-Verordnung?

Das Gesetzesdekret Nr. 151 vom 25. Juli 2005 – auch als WEEE-Dekret bekannt – setzt die europäische Richtlinie 2002/96/EG in Italien um. Die WEEE-Verordnung weist den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) die Verantwortung zu, die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) zu finanzieren und zu verwalten.

Was sind die wichtigsten Neuerungen, die durch die WEEE-Verordnung eingeführt wurden?

Der innovativste Aspekt, der durch die WEEE-Verordnung eingeführt wurde, stellt die Tatsache dar, dass die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten von den Sammelstellen, deren Transport zu den Behandlungszentren und die Behandlung selbst nicht mehr in der Verantwortung der lokalen Behörden liegen, sondern von den Elektro- und Elektronikgeräte-Herstellern verwaltet werden Beteiligung an geeigneten kollektiven Systemen (z. B. Konsortien). Die Aufgabe der Verwaltung der Sammelstellen verbleibt bei den Kommunen.

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